Immissionsschutz

Schallimmissionsschutz

In Zeiten des ständigen Wachstums steigt unweigerlich auch die Beeinträchtigung durch den zunehmenden Lärm. Aufgabe des Schallimmissionsschutzes ist es z.B., bei der Planung von Gewerbeanlagen und Verkehrswegen das Schutzbedürfnis der Anwohner zu berücksichtigen und zu wahren.

Die verschiedenen Bereiche des Schallimmissionsschutzes:

  • Gewerbelärm
  • Verkehrslärm
  • Sport- und Freizeitlärm

Wir unterstützen Sie bei:

  • Schalltechnischen Untersuchungen und Beratungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für Gewerbebetriebe und den Bau von Verkehrswegen
  • Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen
  • (Abnahme-) Messungen als anerkannte Messstelle nach § 29b BImSchG

Bauleitplanung

Bereits bei der Erschaffung neuer Bebauungsgebiete, sei es für Gewerbe- oder Industrienutzung, sind die Belange des Schallimmissionsschutzes zu berücksichtigen. Ziel des Schallimmissionsschutzes in der Bauleitplanung ist es, die schutzbedürftigen Nutzungen sowohl im Plangebiet selbst als auch in den umliegenden Bereichen vor hohen Lärmbelastungen zu schützen. Daher ist bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Beurteilung des bereits vorhandenen und zu erwartenden Verkehrs- und Gewerbelärms erforderlich, um auch zukünftig das Schutzbedürfnis der Anwohner zu erfüllen.

Die Bereiche der Bauleitplanung:

  • Schalltechnische Untersuchungen zum Genehmigungsverfahren eines Bebauungsplans
  • Geräuschkontingentierung von Gewerbegebieten
  • Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen (aktiv/ passiv), um die Schaffung neuer Plangebiete zu ermöglichen