Schallschutz im Städtebau – Verkehrslärm

Um ein störungsfreies Miteinander zwischen benachbarten Nutzungen, wie zwischen Gewerbegebieten, Schienen- und Verkehrswegen und Wohngebieten zu gewährleisten, sind bereits im Rahmen der Bauleitplanung die immissionsrelevanten Gegebenheiten zu erfassen und hinsichtlich ihres Einflusses auf die akustischen Beurteilungsgrößen zu bewerten. Erforderlich werdende Schallschutzmaßnahmen sind festzulegen.

  • Mitwirkung bei der Bauleitplanung, Schallschutz bei Trassen der Bahn und des Straßenverkehrs, Städteplanung und Beurteilung von Gebietsausweisungen nach akustischen Kriterien, Beurteilung von Freizeitlärm, Schutz vor Flug- und Schießlärm. Erarbeitung von Schallimmissions- und Schallminderungsplänen entsprechend § 47a BImSchG.
  • In Immissionsgutachten zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde weisen wir die Einhaltung der Anforderungen im Bebauungsplan nach.
  • Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienentrassen ist entsprechend den aktuellen Regelwerken die schalltechnische Verträglichkeit sicherzustellen. In Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Verkehrsplaner optimieren wir die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen.
  • Berechnung und Beurteilung des Verkehrslärms nach Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV. Auslegung passiver Schallschutzmaßnahmen nach 24. BImSchV.